Soundbooster ... Erweiterungs-Set für Soundbooster
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Die Nutzung eines Sound Boosters
ist ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere im Bereich der StVZO nicht
zulässig. Durch die Nachrüstung wird die Lärmemission des Fahrzeugs
erhöht. Die Vorschriften der StVZO sind hier zu beachten. Wir empfehlen
vor dem Kauf und Installation Rücksprache mit einer konkreten
Eintragungsmöglichkeit bei der zuständigen TÜV/DEKRA Stelle
zu stellen. Ein TÜV Mustergutachten können wir ihnen nicht zur
Verfügung stellen. Außerhalb Deutschlands beachten Sie die in Ihrem
Land gültigen Gesetze zur Fahrzeugzulassung.